top of page
Ärztliche Verordnung/Zuweisung
Stornoregelung

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von Ergotherapeut*innen eigenverantwortlich durchgeführt.

 

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung) von Ihrem Facharzt.

Der Arzt legt durch den Verordnungsschein die Anzahl der Behandlungen fest. Dieser Verordnungsschein sollte eine Diagnose nach ICD-10 enthalten, damit die Krankenkasse den Verordnungsschein bewilligt!

 

Gewöhnlich werden 10 Einheiten je 60 Minuten verordnet. 

Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können, ist dieser spätestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch abzusagen, ansonsten wird, wie bei nicht abgesagten Terminen, die Therapieeinheit komplett in Rechnung gestellt. 

Dies entfällt im Krankheitsfall; mit ärztlicher Bestätigung.

 

Nicht abgesagte Therapieeinheiten werden komplett in Rechnung gestellt.

Kosten und Rückerstattung

Ich bin Wahltherapeutin.

Jede Einheit wird bar verrechnet und nach jeder Einheit bezahlt. Nach Beendigung eines Therapieblocks erhalten Sie eine Kostenaufstellung, die sie mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Teilbeträge der Therapiekosten rückerstattet bekommen können. 

Nähere Infos finden Sie auch hier.

bottom of page