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Ärztliche Verordnung/Zuweisung
Stornoregelung

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von Ergotherapeut*innen eigenverantwortlich durchgeführt.

 

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Überweisung/Zuweisung) von Ihrem Facharzt oder Hausarzt.

Der Arzt legt durch den Verordnungsschein die Anzahl der Behandlungen fest. Dieser Verordnungsschein sollte eine Diagnose nach ICD-10 enthalten, damit die Krankenkasse den Verordnungsschein bewilligt!

 

Gewöhnlich werden 10 Einheiten je 60 Minuten verordnet. 

Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können, ist dieser spätestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch abzusagen, ansonsten wird, wie bei nicht abgesagten Terminen, ein Ersatzhonorar in Höhe einer Einheit verrechnet.

Dies entfällt im Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung.

 

Kosten und Rückerstattung

Als Wahltherapeutin arbeite ich unabhängig von einer direkten Kassenanbindung. Das bedeutet für Sie, dass Sie das Honorar zunächst selbst begleichen (bar oder Bankomatkasse).

 

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Je nach Versicherungsträger und bewilligter Verordnung wird ein Teil der Kosten rückerstattet.

So profitieren Sie von größtmöglicher Flexibilität in der Terminplanung und einer individuell abgestimmten Therapie – mit der Sicherheit einer teilweisen Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei mir oder über die Website Ihrer Versicherung.

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