Ärztliche Verordnung/Zuweisung
Stornoregelung
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von Ergotherapeut*innen eigenverantwortlich durchgeführt.
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Überweisung/Zuweisung) von Ihrem Facharzt oder Hausarzt.
Der Arzt legt durch den Verordnungsschein die Anzahl der Behandlungen fest. Dieser Verordnungsschein sollte eine Diagnose nach ICD-10 enthalten, damit die Krankenkasse den Verordnungsschein bewilligt!
Gewöhnlich werden 10 Einheiten je 60 Minuten verordnet.
Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können, ist dieser spätestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch abzusagen, ansonsten wird, wie bei nicht abgesagten Terminen, ein Ersatzhonorar in Höhe einer Einheit verrechnet.
Dies entfällt im Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung.
Kosten und Rückerstattung
Ich bin Vertragspartnerin der ÖGK und Wahltherapeutin für Patient*innen anderer Gesundheitskassen.
ÖGK:
Wenn Sie bei der ÖGK versichert sind werden die Kosten von der Ihrer Gesundheitskasse übernommen und Sie müssen nichts bezahlen.
Wahltherapie:
Jede Einheit wird verrechnet. Nach Beendigung eines Therapieblocks erhalten Sie eine Kostenaufstellung, die sie nach Bezahlung mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Teilbeträge der Therapiekosten rückerstattet bekommen können.
Nähere Infos finden Sie auch hier.